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Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung 
"Tag der Exportweltmeister"

Veranstaltungsteilnahme

Die Veranstaltungsteilnahme ist jeweils ausschließlich für die im Exklusivitätsvorbehalt definierte Zielgruppe möglich. Die Teilnahme gilt vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

Übertragbarkeit

Sie können sich auf unserer Veranstaltung vertreten lassen. Bitte beachten Sie dabei aufgrund unserer strengen Exklusivitätsregeln, dass Ihr Ticket nur auf einen Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens übertragbar ist, der der Zielgruppe angehört. Die Weitergabe des Tickets muss vom Veranstalter genehmigt werden.

Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich kurzfristige Programmänderungen vor.

Bild- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung fertigen wir zu Informations- und Werbezwecken Bild- und Videoaufnahmen an. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit der Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen auf den Internetseiten, in den Printmedien sowie zu weiteren Informations- und Werbezwecken von Martin Brückner Medien sowie der Sponsoren der Veranstaltung einverstanden.

Teilnehmerliste

Auf der Veranstaltung wird eine Liste aller angemeldeten Teilnehmer (Unternehmen, Vor- und Nachname, Position, Ort) veröffentlicht.

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der o.g. Daten auf der Teilnehmerliste einverstanden. Sie können diese Einverständniserklärung widerrufen. Wenden Sie sich dazu bitte bis spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin an den verantwortlichen Projektmanager – antworten Sie dazu bitte auf die Teilnahmebestätigung, die Sie nach erfolgreicher Registrierung von uns erhalten haben.

Sonstige Vereinbarungen

Martin Brückner Medien ist berechtigt bis zu zwölf Wochen vor der Veranstaltung Ort und Zeit der Veranstaltung zu ändern. Die vertraglichen Bestimmungen bleiben dadurch unberührt, sofern der Vertragspartner nicht nachweist, dass der gewünschte Darstellungseffekt aufgrund der Änderung von Ort und/oder Zeit nicht oder nicht vollständig zu erreichen ist. Weist er dies nach, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Haftung seitens des Veranstalters

Der Veranstalter haftet, sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, nur für Schäden, die vom Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit und im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

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