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Aktuelle Nachrichten
Änderungen der AGGs
Die neuen Bekanntgaben der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41, die am 23. September 2024 in Kraft treten, betreffen hauptsächlich die geänderte rechtliche Behandlung von Armenien und Aserbaidschan
Reverse Factoring – zur Finanzierung des Importeurs
Reverse-Factoring? Was ist darunter zu verstehen? Vereinfacht ausgedrückt ein „umgekehrtes“ Factoring. Anders als beim klassischen Factoring wird es zur Finanzierung des Importeurs als Käufer eingesetzt. Geeignete Lieferkettenfinanzierung auf der Einkaufsseite
CBAM – neue Regelungen der Übergangszeit
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll CO2-intensive Importe ab 2026 mit der Abgabe von Emissionszertifikaten belegen. Aktuell befindet sich die Regelung in der Übergangsphase, in der europäische Unternehmen zwar
Angabe von Emissionsdaten im Rahmen von CBAM verschärft sich
Die EU-Kommission hat klargestellt, dass die Regelungen des Artikels 4 der CBAM-Durchführungsverordnung (2023/1773) für die Berechnung der tatsächlichen Emissionen weiterhin gelten und von den CBAM-Meldepflichtigen angewendet werden müssen. Diese Regelungen
Aktuelle Fachinformationen
8.2 Incoterms: Was wird geregelt?® Was wird geregelt?
Die Incoterms® 2020 regeln folgendes:
8.3 Incoterms®: Was wird nicht geregelt?
Die Aufgaben sind schon vielfältig, doch die Incoterms® 2020 regeln nicht alles. Ganz wichtig: Incoterms® 2020 sind kein Ersatz für einen Kaufvertrag. Sie können jedoch Bestandteil eines Kaufvertrags werden. Erst wenn sie ausdrücklich in einem Vertrag aufgenommen werden, gelten ihre Bestimmungen und bekommen Rechtskraft. Sie regeln nur die Einzelheiten von Kosten und Risiko beim Warentransport.
8.4 Incoterms® im Vertrag
Überall auf der Welt werden die Incoterms® 2020 als Standard für den internationalen Warenaustausch anerkannt und eingesetzt. Sie werden auch von der UN-Kommission für Internationales Handelsrecht – United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) – unterstützt, die sich um die Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts bemüht.
8.4.1 Extrem- und Zwischenklauseln
Zu den Extremklauseln zählen EXW und DDP. Bei EXW hat der Verkäufer seine Pflichten erfüllt, sobald die Waren zur Abholung bereitgestellt werden. Bei DDP hingegen muss der Verkäufer auch die Importverzollung im Bestimmungsland gewährleisten und die dort geltenden Importabgaben zahlen und andere notwendige Importdokumentationen beibringen.