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Aktuelle Nachrichten

Aktuelle Fachinformationen

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8.4 Incoterms® im Vertrag

Überall auf der Welt werden die Incoterms® 2020 als Standard für den internationalen Warenaustausch anerkannt und eingesetzt. Sie werden auch von der UN-Kommission für Internationales Handelsrecht – United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) – unterstützt, die sich um die Vereinheitlichung des internationalen Handelsrechts bemüht.

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8.4.1 Extrem- und Zwischenklauseln

Zu den Extremklauseln zählen EXW und DDP. Bei EXW hat der Verkäufer seine Pflichten erfüllt, sobald die Waren zur Abholung bereitgestellt werden. Bei DDP hingegen muss der Verkäufer auch die Importverzollung im Bestimmungsland gewährleisten und die dort geltenden Importabgaben zahlen und andere notwendige Importdokumentationen beibringen. 

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8.4.2 Die Rolle des Spediteurs

Der Frachtführer spielt bei den Incoterms® 2020 eine bedeutende Rolle. Er ist es, dem die Waren zum Weitertransport übergeben werden. Die Übergabestelle bezeichnet somit den Lieferort des Verkäufers. 

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8.4.3 Transport mit eigenem Fuhrpark

In den vorangegangenen Versionen der Incoterms® 2020 wurde davon ausgegangen, dass der Transport von einem Dritten, einem vom Verkäufer bzw. Käufer unabhängigem Spediteur, durchgeführt wird. 

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8.5 Incoterms® bei EXW

Ex Works ist die Minimalverpflichtung für einen Verkäufer. Die Klausel kann bei jeder Transportart verwendet werden, sowie international als auch national. Im internationalen Kontext ist diese Klausel nicht geeignet, da sie den Käufer verpflichtet, die Ausfuhrabfertigung zu gewährleisten. Daher wäre im internationalen Handel die Klausel FCA besser geeignet. 

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8.5.1 Incoterms bei FCA

Diese Klausel kann unabhängig von der gewählten Transportart verwendet werden, sowie international als auch national. Im internationalen Kontext ist der Verkäufer verpflichtet, die Lieferung für die Ausfuhrabfertigung freizumachen. 

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8.5.2 Incoterms bei CPT

Diese Klausel kann unabhängig von der gewählten Transportart verwendet werden. Der Lieferort sollte möglichst genau definiert werden. Der Verkäufer liefert die Ware an einen genannten Ort. Der Verkäufer schließt den Beförderungsauftrag und trägt die Kosten für den Transport bis zum vereinbarten Ort.

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8.5.3 Incoterms bei CIP

Diese Klausel kann unabhängig von der gewählten Transportart verwendet werden. Der Lieferort sollte möglichst genau definiert werden. Der Verkäufer liefert die Ware an einen genannten Ort. Der Verkäufer schließt den Beförderungsauftrag und trägt die Kosten für den Transport bis zum vereinbarten Ort, inklusive der Transportversicherung. 

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Aktuelle Veranstaltungen und Termine