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Unsere Online-Plattform wurde umfassend erweitert und neu aufgesetzt, mit vielen neuen Funktionen und einem noch größeren Nachrichtenangebot. Freuen Sie sich auf Ihr individuell anpassbares Dashboard, das genau die Themen und Nachrichten zeigt, die Sie interessieren, sowie auf den personalisierten News-Alert, mit dem Sie Ihre Benachrichtigungen ganz nach Bedarf einstellen können. Zusätzlich stehen Ihnen jetzt mehr Nachrichten zur Verfügung, die jederzeit abrufbar sind.

Alle bisherigen Inhalte sind auch in der neuen Anwendung verfügbar – ergänzt um zahlreiche neue Features, und das zum gleichen Preis. Loggen Sie sich ab sofort mit Ihren gewohnten Zugangsdaten in die neue Plattform ein. Für Sie ändert sich nichts!

Wichtiger Hinweis: Die alte Plattform wird zum 01.01.2025 vollständig umgezogen und ist ab diesem Zeitpunkt nur noch unter dem neuen Link erreichbar. Wechseln Sie also frühzeitig und genießen Sie die Vorteile der neuen Anwendung!

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Neu: ExportManager GPT – Ihr KI-Experte im Außenhandel!

Entdecken Sie die Macht der KI in Ihrem Geschäftsalltag: Der “ExportManager GPT” ist hier, um Ihre Außenhandelsaktivitäten zu revolutionieren. Dieses innovative Tool bietet Ihnen nicht nur Expertenwissen, sondern ermöglicht Ihnen auch eine direkte Interaktion.

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Aktuelle Nachrichten

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Änderungen der AGGs

Die neuen Bekanntgaben der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41, die am 23. September 2024 in Kraft treten, betreffen hauptsächlich die geänderte rechtliche Behandlung von Armenien und Aserbaidschan

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Reverse Factoring – zur Finanzierung des Importeurs

Reverse-Factoring? Was ist darunter zu verstehen? Vereinfacht ausgedrückt ein „umgekehrtes“ Factoring. Anders als beim klassischen Factoring wird es zur Finanzierung des Importeurs als Käufer eingesetzt. Geeignete Lieferkettenfinanzierung auf der Einkaufsseite

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CBAM – neue Regelungen der Übergangszeit

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll CO2-intensive Importe ab 2026 mit der Abgabe von Emissionszertifikaten belegen. Aktuell befindet sich die Regelung in der Übergangsphase, in der europäische Unternehmen zwar

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Aktuelle Fachinformationen

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8.4.1 Extrem- und Zwischenklauseln

Zu den Extremklauseln zählen EXW und DDP. Bei EXW hat der Verkäufer seine Pflichten erfüllt, sobald die Waren zur Abholung bereitgestellt werden. Bei DDP hingegen muss der Verkäufer auch die Importverzollung im Bestimmungsland gewährleisten und die dort geltenden Importabgaben zahlen und andere notwendige Importdokumentationen beibringen. 

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8.4.2 Die Rolle des Spediteurs

Der Frachtführer spielt bei den Incoterms® 2020 eine bedeutende Rolle. Er ist es, dem die Waren zum Weitertransport übergeben werden. Die Übergabestelle bezeichnet somit den Lieferort des Verkäufers. 

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8.4.3 Transport mit eigenem Fuhrpark

In den vorangegangenen Versionen der Incoterms® 2020 wurde davon ausgegangen, dass der Transport von einem Dritten, einem vom Verkäufer bzw. Käufer unabhängigem Spediteur, durchgeführt wird. 

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8.5 Incoterms® bei EXW

Ex Works ist die Minimalverpflichtung für einen Verkäufer. Die Klausel kann bei jeder Transportart verwendet werden, sowie international als auch national. Im internationalen Kontext ist diese Klausel nicht geeignet, da sie den Käufer verpflichtet, die Ausfuhrabfertigung zu gewährleisten. Daher wäre im internationalen Handel die Klausel FCA besser geeignet. 

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Arbeitshilfen und Dokumente

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