Basiswissen / Praxisrecht

AEO, Rex, usw. I Ein- und Ausfuhrzölle I Import- und Exportprozesse I Intrahandel I Warentarifierung und Einreihung I Rechtliche Voraussetzungen

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Fachbeiträge

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1.1 Grundlagen Import

Waren, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden, unterliegen der Pflicht einer zollrechtlichen Behandlung. Im Vergleich zu innergemeinschaftlichen Lieferungen, sind bei Importen aus Nicht-EU-Staaten die Zollbehörden involviert und agieren als Organ der Überwachung.

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1.1.1 Erfassung des Warenverkehrs

Die Summarische Eingangsmeldung (ESumA) ist die Initialinformation einer Ware gegenüber der ersten Eingangszollstelle in der EU, bevor diese aus dem Drittland transportiert wird. Die Zuständigkeit liegt beim Beförderer der Waren. 

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1.1.2 Einfuhrverfahren

Es können grundsätzlich verschiedene Zollverfahren genutzt werden, das Standardverfahren ist die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr.

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1.1.2.1 Besondere Einfuhrverfahren

Neben dem Standard-Einfuhrverfahren gibt es die sieben Sonderverfahren Versandverfahren, vorübergehende Verwendung, Endverwendung, Zolllagerverfahren, Freizonenverfahren und aktive sowie passive Veredelung.

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1.1.3 Zollanmeldung

Alle Informationen zum Zollverfahren werden in der Zollanmeldung aufgeführt. Diese ist vorzugsweise elektronisch bei der Zollstelle abzugeben, bei der die Waren gestellt wurden. 

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1.1.4 Verfahrenserleichterungen bei der Einfuhr

Neben den Normalverfahren zur Abgabe einer Zollanmeldung gibt es auch die Möglichkeit, im vereinfachten Verfahren anzumelden. Ziel des vereinfachten Verfahrens ist es, Zollförmlichkeiten und den damit verbundenen zeitlichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. 

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1.1.4.1 Unvollständige Zollanmeldung

Die unvollständige Zollanmeldung (UZA) setzt keine besondere vorherige Bewilligung voraus und findet bei Einzelabfertigungen Anwendung. Eine UZA kann abgegeben werden, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht alle Unterlagen oder notwendigen Angaben für eine endgültige Anmeldung vorliegen. 

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