Embargos / Handelshemmnisse
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Aktuelle Nachrichten
EU verabschiedet 13. Sanktionspaket gegen Russland
EU verabschiedet zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die
Ukraine 13 Sanktionspaket gegen Russland
Achtung Boykottverbot!
Regelungen über Sanktionen finden sich heutzutage in vielen Verträgen mit internationalem Bezug Oftmals wird die Einhaltung von Sanktionsvorschriften ausdrücklich verlangt Aber Vorsicht Denn die Beteiligung an einem Boykott gegen einen
AGG 42: Eine Detailbetrachtung
Das BAFA macht bestimmte Klarstellungen für konzerninterne Dienstleistungen und Unternehmenssoftware Bereitstellungen zugunsten russischer Tochterunternehmen Dadurch entsteht Handlungsbedarf auch wenn keine individuelle Genehmigung verlangt wird
13. Sanktionspaket: Neues zum Russland-Embargo
Sind Güter die zur Entwicklung und Herstellung von Drohnen verwendet werden könnten genügend vom Russland Embargo erfasst Gibt es ausreichend Maßnahmen gegen Umgehungslieferungen Dies sind zwei der Fragen die vom
Fachbeiträge
Hier finden Sie die Übersicht über den Inhalt und weiterführende Links zu allen Artikeln des Themenbereichs Embargos und Handelshemmnisse.
2.0 Embargos und Handelshemmnisse
2.1.1 Arten von Länderembargos
2.1.2 Prüfung von Länderembargos
2.1.3 Liste der Länderembargos
2.1.4 Personenembargos: Ziele und Wirkungsweisen
2.1.5 Prüfung von personenbezogenen Embargos
2.1.6 Lister der aktuellen Personenembargos
2.3 Grundlagen Rüstungsgüter und Kriegswaffen
2.3.3 Exportkontrolle von Rüstungsexporten
2.3.4 Informations- und Aufbewahrungspflichten
2.4.1 Catch-All Klauseln des AWV
2.4.2 Meldepflichten bei Kenntnis
2.4.3 Prüfung von Catch-All Klauseln
2.5 Umschlüsselung der Warennummer
2.5.3 Das Umschlüsselungsverzeichnis
2.5.4 Nutzung und Grenzen der Umschlüsselung
2.6.2 EVE bei sonstigen Rüstungsgütern
2.6.7 EVE für die Vereinigten Arabischen Emirate
2.0 Embargos und Handelshemmnisse Inhaltsverzeichnis
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2.1 Grundlagen Embargos
Als „Embargo“ (spanisch: „Beschlagnahmung“) werden staatliche Wirtschaftssanktionen verstanden, die den Handel mit bestimmten Gütern und/oder bestimmten Akteuren beschränken oder verbieten. Ziele einer Embargomaßnahme können z.B. die Deeskalation eines Konflikts, die Bekämpfung von Terrorismus oder die Bestrafung eines internationalen Akteurs für bestimmte Verhaltensweisen sein.
2.1.1 Arten von Länderembargos
Je nach Umfang können Embargos gegen einen Staat in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Totalembargos verbieten nahezu jegliche Transaktion mit dem sanktionierten Staat. Dazu zählen u.a. der Güterverkehr, Finanzdienstleistungen sowie der Austausch bestimmter Informationen.
2.1.2 Prüfung von Länderembargos
Vor jeder Ausfuhr in ein Drittland ist vom Ausführer zu prüfen, ob ein länderbezogenes Embargo vorliegt. Das BAFA hat zu diesem Zweck eine Übersichtstabelle und ein Merkblatt veröffentlicht.
2.1.3 Liste der aktuellen Länderembargos
Embargos gehen meist auf Beschlüsse internationaler Organisationen zurück, vor allem auf Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN). Grundlage eines Embargos können aber auch OSZE- Beschlüsse sein.
2.1.4 Personenembargos: Ziele und Wirkungsweisen
Das Ziel von personenbezogenen Embargos ist, den betroffenen Subjekten ihre wirtschaftlichen Mittel zu entziehen. Je nach Embargo werden dabei verschiedene Maßnahmen eingesetzt.
2.1.5 Prüfung von personenbezogenen Embargos
Die Prüfung von personenbezogenen Embargos gestaltet sich aufgrund Ihrer komplexen Natur in der Praxis häufig schwieriger als andere Bereiche der Exportkontrolle.
2.1.6 Liste der aktuellen Personenembargos
Embargos gehen meist auf Beschlüsse internationaler Organisationen zurück, vor allem auf Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN). Grundlage eines Embargos können aber auch OSZE- Beschlüsse sein.