Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) I Allgemeine Vorschriften I Systematik des Zolltarifs I Hilfsmittel für Tarifierung und Einreihung
Aktuelle Nachrichten
Zollfreie Einfuhr von Agrarprodukten aus der Ukraine begrenzen
Die zollfreie Einfuhr bestimmter ukrainischer Agrarprodukte in die EU soll ab Sommer begrenzt werden Europaparlament und Mitgliedstaaten einigten sich am frühen Mittwochmorgen auf eine Verlängerung der seit 2022 geltenden Zollfreiheit
„Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“ oder CO2 Grenzausgleichsmechanismus
Was stellt diese Initiative die der damit verbundenen EU Verordnung dar Was sind ihre Ziele und was sind die Anforderungen und Herausforderungen die diese Initiative speziell für Unternehmen und Privatpersonen
Ausfuhrgenehmigungen zum Jahreswechsel 01.01.2024 kostenpflichtig
Die IHK Erfurt hat Neuerungen zu einem Gebührenkatalog des BAFAs veröffentlicht Demnach werden die Ausfuhrgenehmigungen zum Jahreswechsel 01 01 2024 kostenpflichtig
Warenzusammenstellung und ihre Tarifierung
Generell sind Stammdaten das A und O für eine ordnungsgemäße Abwicklung von Zoll und Außenwirtschaftsprozessen Die Warennummer oder Zolltarifnummer ist dabei sicherlich die relevanteste Angabe
Fachbeiträge
Hier finden Sie die Übersicht über den Inhalt und weiterführende Links zu allen Artikeln des Themenbereichs Warentarifierung und Zölle.
3.0 Warentarifierung und Zölle
3.1 Das Excise Movement and Control System
3.2.2 Intrastat Berichtszeitraum
3.2.4 Jährliche Änderungen der Warenverzeichnisse
3.3 Der Verbringungsnachweis für Umsatzsteuerzwecke
3.4 Der Warenverkehr mit Drittländern
3.7 Einreihung von Waren in den Zolltarif
3.7.1 Aufbau der Warentarifnummer
3.7.2 Bedeutung der korrekten Einreihung
3.7.3 Ermittlung der Warentarifnummer
3.7.4 Einreihung in den Elektronischen Zolltarif
3.7.4.1 Einreihung über die Warennomenklatur
3.7.4.2 Einreihung über das Stichwortverzeichnis
3.7.5.1 Allgemeine Vorschrift 1
3.7.5.2 Allgemeine Vorschrift 2
3.7.5.3 Allgemeine Vorschrift 3
3.7.5.4 Allgemeine Vorschrift 4
3.7.5.5 Allgemeine Vorschrift 5
3.7.6 Informationen zur korrekten Eintarifierung
3.8 Grundlagen Zolltarifauskunft
3.8.1 Die unverbindliche Zolltarifauskunft
3.8.2 Die verbindliche Zolltarifauskunft
3.10.2 Vertretung des Zollanmelders
3.11.1 Internes Compliance Programm
3.11.3 Überprüfung von Einzelanmeldungen
3.0 Warentarifierung und Zölle Inhaltsverzeichnis
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3.1 Das Excise Movement and Control System
Unter dem Excise Movement and Control System (EMCS) wird ein System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren verstanden. Es ist ein EDV-System, das für die Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU eingesetzt wird.
3.1.1 Die Vorteile des EMCS
Das Excise Movement and Control System bietet eine Reihe von Vorteilen, welche im folgenden dargestellt sind:
3.1.3 Die SEED-Datenbank
Die Datenbank SEED on Europa (System für den Austausch von verbrauchsteuerrelevanten Daten) ermöglicht es Unternehmen, eine Verbrauchsteuernummer auf ihre Gültigkeit und Korrektheit der hinterlegten Daten zu überprüfen.
3.10 Die Zollanmeldung
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind regelmäßig Zollanmeldungen vorzunehmen. Diese sind sowohl bei der Ausfuhr als auch bei der Einfuhr von Waren erforderlich.
3.10.1 Der Zollanmelder
Anmelder ist nach Art. 5 Nr. 15 UZK die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt, oder die Person, in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird.
3.10.2 Vertretung des Zollanmelders
In der Praxis ist es nicht ungewöhnlich, dass sich ein Anmelder vertreten lässt. Gemäß § 18 UZK kann sich jedermann gegenüber den Zollbehörden bei der Vornahme der das Zollrecht betreffenden Verfahrenshandlungen vertreten lassen.