Lieferantenerklärungen

Grundlagen des Präferenzrechts I Allgemeine Genehmigungen (AGG) I Dual-Use I Export-Zollverfahren I Rechtliche Voraussetzungen I Sanktionslisten, Embargos​  

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5.0 Lieferantenerklärungen

Hier finden Sie die Übersicht über den Inhalt und weiterführende Links zu allen Artikeln des Themenbereichs Lieferantenerklärungen.

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5.1 Grundlagen Lieferantenerklärungen

Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant in eigener Verantwortung Angaben über die Eigenschaft gelieferter Waren zu den Präferenzursprungsregeln der EU macht. Die gesetzlichen Grundlagen sind in Art. 61-66 UZK-IA zu finden. Fehlerhafte Lieferantenerklärungen können erhebliche negative Konsequenzen nach sich ziehen.

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5.3 Gültigkeit von Langzeit-Lieferantenerklärungen

Maßgebend für den möglichen Beginn der Geltungsdauer ist das Datum der Ausfertigung. Innerhalb der maximalen Geltungsdauer von zwei Jahren kann der konkrete Gültigkeitszeitraum einer Langzeit-Lieferantenerklärung unter „Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser Waren im Zeitraum vom … bis …“ festgelegt werden.

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5.4 Prüfung von Lieferantenerklärungen

Bitte denken Sie daran, dass Sie eingehende Lieferantenerklärungen stets auf formelle Richtigkeit hin prüfen müssen, bevor Sie diese im Rahmen Ihrer Präferenzkalkulation verwenden. Formal falsche Lieferantenerklärungen führen dazu, dass das Vormaterial zum Vormaterial ohne Ursprung wird.

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5.5 Strafmaßnahmen bei fehlerhafter Ausstellung

Die Ausstellung von Lieferantenerklärungen erfolgt ohne amtliche Mitwirkung. Der Aussteller trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen gegenüber dem Empfänger und den Zollbehörden. Eine zu Unrecht ausgestellte Lieferantenerklärung kann verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen.

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