ATLAS elektr. Ein- und Ausfuhranmeldung
ATLAS Ein – und Ausfuhr I ATLAS – AES I Besondere Verfahren I Elektronischer Zolltarif (EZT) I Versandverfahren NCTS
Aktuelle Nachrichten
ATLAS – Info 0541/23
Der Termin für das Ende der NCTS weiten Übergangsphase wird angepasst
Bisher sollte die Übergangsphase von NCTS Phase 4 auf NCTS Phase 5 mit dem 02 12 2024
Ausfuhrgenehmigungen zum Jahreswechsel 01.01.2024 kostenpflichtig
Die IHK Erfurt hat Neuerungen zu einem Gebührenkatalog des BAFAs veröffentlicht Demnach werden die Ausfuhrgenehmigungen zum Jahreswechsel 01 01 2024 kostenpflichtig
ATLAS – Info 0499/23
ATLAS Übergreifend AES 3 0 und Versand ATLAS 9 1 Zertifizierung von Teilnehmersoftware und Umstellung der Teilnehmer Aktualisierung der Termine für Ausfuhr AES und Versandverfahren NCTS
ATLAS – Info 0503/23
ATLAS Übergreifend AES 3 0 und Versand ATLAS 9 1 Zertifizierung von Teilnehmersoftware und Umstellung der Teilnehmer Aktualisierung der Termine für Ausfuhr AES und Versandverfahren NCTS
Fachbeiträge
Hier finden Sie die Übersicht über den Inhalt und weiterführende Links zu allen Artikeln des Themenbereichs ATLAS.
7.0 Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System
7.1.2 Beteiligtenidentifikationsnummer
7.1.3 Wechsel des Softwareanbieters
7.1.4 Umsetzung des Niederlassungskonzepts
7.1.5 Funktions- und Verfahrenstests
7.2.1 Anmeldung einer EU-MRA-Nummer
7.2.2 Vergabe von weiteren Dienststellenschlüsseln
7.2.3 Hinweise zur Nutzung des Probebetriebs
7.4.1 Überführung in das Ausfuhrverfahren
7.4.2 Überwachung und Erledigung des Ausfuhrverfahrens
7.4.2.1 Ausfuhr bei „ab Werk“-Verkauf
7.4.2.2 Ausfuhr bei mehreren Verträgen
7.4.2.4 Ausfuhr durch Unionsfremde aus einem Warenlager
7.4.2.5 Ausfuhr nach üblichem Ladenverkauf
7.4.2.6 Produktion durch Gebietsfremde mit Dienstleistungsvertrag
7.4.2.7 Wiederausfuhr von Nichtunionswaren durch Unionsfremde
7.0 Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System – Inhaltsverzeichnis
Hier finden Sie die Übersicht über den Inhalt und weiterführende Links zu allen Artikeln des Themenbereichs ATLAS.
7.1 Grundlagen ATLAS
Mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) wird die weitgehend automatisierte Abfertigung und die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs mit Drittländern gewährleistet.
7.1.1 Teilnahme an ATLAS
Anmeldung bei der Generalzolldirektion – Dienstort Weiden – Teilnehmermanagement Nach § 8a der Zollverordnung bedarf die Teilnahme an einer elektronischen Datenübermittlung der vorherigen Anmeldung. Anmeldungen zur Teilnahme oder zur Änderung von Teilnehmerdaten sind an die Generalzolldirektion – Dienstort Weiden – Teilnehmermanagement zu senden.
7.1.2 Beteiligtenidentifikationsnummer
Beim elektronischen Nachrichtenaustausch mit dem Zoll wird für die eindeutige Identifizierung des Nachrichtensenders und der Prüfung der Zugangsberechtigung eine Beteiligtenidentifikationsnummer (BIN) benötigt.
7.1.3 Wechsel des Softwareanbieters
Geht die Nutzung einer neuen Teilnehmersoftware mit einem Wechsel des Softwareanbieters einher bzw. sollen mehrere Softwareprodukte parallel genutzt werden, muss bei der Generalzolldirektion – Dienstort Weiden – Teilnehmermanagement das Formular 0874 (Anmeldung am Verfahren ATLAS) sowie mindestens eine Anlage 0874an vorgelegt werden.
7.1.4 Umsetzung des Niederlassungskonzepts
Teilnehmer, die als nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten identifiziert wurden, und denen durch die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement unter der EORI-Nummer des Hauptsitzes eine Niederlassungsnummer zugeteilt wurde, benötigen um weiter an ATLAS teilnehmen zu können, zwingend eine neue Beteiligtenidentifikationsnummer (BIN).
7.1.5 Funktions- und Verfahrenstests
Um den reibungslosen Austausch der elektronischen Nachrichten zwischen den Unternehmen und den Zollstellen im anschließenden Echtbetrieb sicherzustellen, besteht die Möglichkeit, am Probebetrieb mit Testzollstellen teilzunehmen.
7.2 ATLAS-Probebetrieb
Der Probebetrieb stellt ein unverbindliches Serviceangebot der Zollverwaltung dar und dient ausschließlich Teilnehmern mit zertifizierter Software zu Schulungs- und Test-, gegebenenfalls auch zu Demonstrationszwecken. Ein Anspruch auf Probebetrieb kann daraus nicht abgeleitet werden.