Vorläufige EU-Ausgleichszölle auf chinesische E-Autos

Zum 5. Juli erhebt die EU im Rahmen eines Antisubventionsverfahrens vorläufige Ausgleichszölle auf chinesische Elektroauto Importe. Die Zölle sollen vorerst für maximal vier Monate.

Betroffen sind Fahrzeuge die bis zu neun Personen transportieren können. Ausgenommen von der Verordnung sind die Fahrzeugklassen L6, L7 sowie Krafträder.

Die betroffenen Waren werden aktuell wie folgt eingereiht:
• KN-Code: ex 8703 80 10
• TARIC-Code: 8703801010

Die Zollsätze liegen zwischen 17,4 und 37,6 Prozent, diese werden auf den regulären Einfuhrzoll aufgeschlagen.

Quelle: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1866