Gefahrübergang im internationalen Handel

Die Verkäufer GmbH schließt mit der Buyer Ltd. mit Sitz in London einen Kaufvertrag über eine nach den Vorgaben der Käuferin als Einzelstück hergestellte Maschine. Der Vertrag regelt nur Einzelheiten über den Kaufgegenstand und die Festlegung des Kaufpreises. Ergänzend heißt es: „The price is Ex Works (EXW) from our warehouse in Germany.” Die Verkäuferin teilte der Käuferin mit, dass die Ware zur Abholung zur Verfügung gestellt worden sei.

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